Diritto al rimborso
Si informi, come può ottenere la Kostenübernahme bei der Krankenkasse am beantragen sollten, um möglichst schnell und unkompliziert eine Kostenübernahme zu erhalten: Bitte wählen Sie das Kapitel für das Passende Land heraus, in dem Ihre Krankenkasse ihren Sitz hat.
1. Deutschland
1.1 Bitte legen Sie der Krankenkasse unser Angebot zusammen mit der Ohrenärztlichen Verordnung vor.
1.2 Weisen Sie am besten auf Ihren Anspruch gemäss folgender Paragraphen/Richtlinien/Empfehlung hin.
1.2.1 Patientmobilitätsrichtlinie 2011/24/EU (Anspruch auf eine Auslands-Kostenerstattung für ein im EU-Ausland beschafftes Hilfsmittel. Gilt für privat und gesetzlich Versicherte. Gesetzlich Versicherte müssen dazu nicht ihren Versicherung auf Kostenerstattung umstellen)
1.2.2 § 13 Abs. 4 Satz 1 SGB V (Sozialgesetzbuch)
1.2.3 Empfehlung des GKV-Spitzenverbands & DVKA vom 19.11.2003 i.d.F. vom 18.03.2008 Komplett ausgeschrieben nennt sich dies: Gemeinsame Empfehlung der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland zu leistungsrechtlichen Umsetzungsfragen des GKV-Modernisierungsgesetzes sowie des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes hier: Kostenerstattung gemäß § 13 Abs. 4 - 6 SGB V und Kostenübernahme bei Behandlung außerhalb des Geltungsbereichs des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gemäß § 18 SGB V. (vom 19. November 2003 i. d. F. vom 18. März 2008) Inhalt: Im Zuge des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) wurde in Umsetzung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) durch den ergänzten § 13 SGB V seit 1. Januar 2004 Versicherten über den Europäischen Wirtschaftsraum gemäß § 18 SGB V. Januar 2004 Versicherten grundsätzlich die Möglichkeit eingeräumt, Leistungserbringer in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft sowie in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) im Wege der Kostenerstattung in Anspruch nehmen zu können. Im Rahmen von Neuregelungen durch das Gesetz zur Änderung des Vertragsarztrechts und anderer Gesetze (Vertragsarztrechtsänderungsgesetz - VÄndG) hat der deutsche Gesetzgeber diese Möglichkeit mit Wirkung ab 1. Januar 2007 auf die Staaten, in denen die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Anwendung findet, ausgedehnt. I regolamenti sono stati adottati anche in Svizzera. Die Spitzenverbände der Krankenkassen geben gemeinsam mit der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) mit dieser Gemeinsamen Empfehlung Auslegungshinweise für eine einheitliche Rechtsanwendung in der Praxis der gesetzlichen Krankenversicherung.
2. Österreich
2.1 Bitte legen Sie der Krankenkasse unser Angebot zusammen mit der Ohrenärztlichen Verordnung vor.
2.2 Weisen Sie am besten auf Ihren Anspruch gemäss folgender
Paragraphen/Richtlinien/Empfehlung hin: 2.2.1 Patientenmobilitätsrichtlinie 2011/24/EU (Anspruch auf eine Auslands-Kostenerstattung für ein im EU-Ausland beschafftes Hilfsmittel. Gesetzlich Versicherte müssen dazu nicht ihren Versicherung auf Kostenerstattung umstellen) Umgesetzt in: 2.2.2 EU- Patientenmobilitätsgesetz (BGBl. 32/2014)
3. Svizzera
3.1 Lei deve compilare un formulario di annessione per ottenere dall'AVS un'indennità di disoccupazione. Rileggere il modulo 009.001 - Anmeldung: Hilfsmittel der AHV bei der IV-Stelle des Wohnsitzkantons. Il modulo può essere scaricato in tutte le cassette di sicurezza e nelle loro sedi, nelle sedi dell'AI o su Internet all'indirizzo ahv-iv.ch
3.2 Lei può acquistare l'Hörgerät liberamente ed acquistarlo in Svizzera o all'estero, a condizione che sia incluso nella lista del Bundesamtes für Sozialversicherungen. È possibile consultare l'elenco su Internet all'indirizzo ahv-iv.ch o presso le IV-Stelle.
4. Lussemburgo
4.1 Bitte legen Sie der Krankenkasse unser Angebot zusammen mit der Ohrenärztlichen Verordnung vor.
4.2 Weisen Sie am besten auf Ihren Anspruch gemäss folgender Paragraphen/Richtlinien/Empfehlung hin: 4.2.1 Patient Mobility Directive 2011/24/EU.
Salute e assistenza
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